Kommunale Website 2026: Was sich für Städte & Gemeinden jetzt ändert
Neue Anforderungen, verschärfte Pflichten: Was kommunale Websites 2026 erfüllen müssen – von Barrierefreiheit über Datenschutz bis IT-Sicherheit bis zur großen Frage, wie wichtig künstliche Intelligenz (KI) wird. Ein Überblick zu den wichtigsten Themen.
Die Anforderungen an kommunale Websites steigen kontinuierlich. Was 2025 noch als „gut zu haben“ galt, ist 2026 teilweise bereits Pflicht. Barrierefreiheit nach BITV 2.0, verschärfte Datenschutzanforderungen, IT-Sicherheitsstandards und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – und die Liste wird länger. Für Städte und Gemeinden bedeutet das: Handlungsbedarf.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt, worauf Entscheider bei einer kommunalen Website jetzt achten sollten.
Barrierefreiheit wird zur Pflicht – BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet öffentliche Stellen seit September 2020 zur umfassenden Barrierefreiheit ihrer Webangebote. Die EU-Richtlinie 2016/2102 setzt den rechtlichen Rahmen. 2026 ist die Übergangsfrist längst abgelaufen – Kommunen müssen nachweisen, dass ihre Websites den WCAG 2.1 Level AA entspricht.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit ist kein einzelnes Feature, sondern ein durchgängiges Gestaltungsprinzip. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 definieren vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder benötigen Alternativtexte, Videos Untertitel, Farbkontraste müssen ausreichend sein.
- Bedienbar: Navigation per Tastatur, ausreichend große Klickflächen, keine zeitkritischen Interaktionen ohne Alternative.
- Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, Fehlermeldungen mit Lösungshinweisen.
- Robust: Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern.
Technisch bedeutet das: semantisches HTML, ARIA-Labels, Fokus-Management, responsive Layouts und strukturierte Inhalte.
Inhaltlich: Leichte Sprache für komplexe Verwaltungsthemen, Gebärdensprache-Videos für zentrale Informationen, barrierefreie PDFs.
Fristen und Konsequenzen
Bestehende Websites öffentlicher Stellen mussten bis September 2020 barrierefrei sein. Neue Websites müssen sofort konform sein. Kommunen sind verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, die den aktuellen Stand dokumentiert und Kontaktmöglichkeiten für Feedback bietet.
Bei Verstößen können Bürger Beschwerden bei den zuständigen Überwachungsstellen einreichen. Sanktionen sind möglich, aber der Reputationsschaden und Vertrauensverlust wiegen oft schwerer.
Wichtiger noch: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine kontinuierliche Aufgabe. Neue Inhalte, Updates und Funktionen müssen ebenfalls konform sein.
Praktische Umsetzung
Die Umsetzung erfordert drei Ebenen:
- Technische Basis: barrierefreies Theme/Template, semantisches HTML, ARIA-Attribute, Tastaturnavigation.
- Redaktionelle Prozesse: Schulung der Redakteure, Checklisten für neue Inhalte, barrierefreie PDF-Erstellung.
- Monitoring: Jährliche Prüfung durch externe Dienstleister, Feedback-Mechanismus für Bürger, kontinuierliche Verbesserung.
Eine nachträgliche Anpassung bestehender Websites ist meist aufwendiger als eine barrierefreie Neugestaltung. Viele Kommunen nutzen einen Relaunch, um Barrierefreiheit von Grund auf zu integrieren.
Onlinezugangsgesetz (OZG) – digitale Verwaltungsleistungen
Das Onlinezugangsgesetz – kurz „OZG“ – verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Die Realität 2026: Die Umsetzung läuft noch, aber der Druck steigt. Bürger erwarten zunehmend, Anträge, Meldungen und Anfragen online erledigen zu können.
Was fordert das OZG?
Das OZG zielt auf nutzerfreundliche, digitale Verwaltungsprozesse:
- Verwaltungsleistungen müssen online verfügbar sein (z. B. Ummeldung, Gewerbeanmeldung, Bauanträge).
- Prozesse sollen „medienbruchfrei“ sein – kein Wechsel zwischen digital und analog.
- Sichere Authentifizierung (z. B. über BundID, eID).
- Barrierefreie Gestaltung der Online-Services.
Die Herausforderung: Viele Verwaltungsleistungen sind komplex, erfordern Schnittstellen zu Fachverfahren und müssen datenschutzkonform umgesetzt werden.
Integration des OZG in die Website
Die kommunale Website wird zur zentralen Anlaufstelle für digitale Services. Das erfordert:
- Formulare und Online-Services: Einbindung von Formularlösungen (z. B. Formular-Management-Systeme).
- Schnittstellen zu Fachverfahren: Anbindung an kommunale Software (z. B. Einwohnermeldewesen, Bauleitplanung).
- Barrierefreie Gestaltung: Auch Online-Services müssen WCAG 2.1 AA erfüllen.
Viele Kommunen setzen auf Portallösungen, die zentral bereitgestellt werden (z. B. Landeslösungen). Die Integration in die bestehende Website erfordert jedoch technisches Know-how und eine durchdachte Informationsarchitektur.
Herausforderungen durch das OZG
Die OZG-Umsetzung ist kein reines IT-Projekt, sondern ein Entwicklungsprozess der Organisation:
- Technische Komplexität: Schnittstellen, Authentifizierung, Datensicherheit.
- Datenschutz: Verarbeitung sensibler Bürgerdaten, Auftragsverarbeitungsverträge.
- Wartung: Online-Services müssen aktuell gehalten, Formulare angepasst werden.
- Schulung: Mitarbeiter müssen digitale Prozesse verstehen und unterstützen können.
Die Website ist dabei nur die Oberfläche – dahinter stehen Prozesse, Systeme und Menschen.
DSGVO und Datenschutz – verschärfte Anforderungen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 in Kraft, aber die Rechtsprechung entwickelt sich weiter. 2026 sind die Anforderungen an kommunale Websites klarer – und strenger.
Cookie-Banner und Tracking nur nach Einwilligung
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Tracking ohne aktive Einwilligung ist unzulässig. Das bedeutet:
- Cookie-Banner müssen echte Wahlfreiheit bieten (kein „Dark Pattern“).
- Ablehnen muss genauso einfach sein wie zustimmen.
- Tracking-Tools (Google Analytics, Facebook Pixel) dürfen erst nach Einwilligung laden.
Bei FeichtMedia setzen wir stattdessen cookielose Analytics-Lösungen (z. B. Matomo ohne Cookies, Server-Log-Analysen) ein, um anonyme Nutzungsstatistiken zu erheben, ohne eine Einwilligung einholen zu müssen. Dies bietet große Vorteile für beide Seiten: Die Kommune kann Statistiken zur Nutzung der Website datenschutzkonform erheben und die Privatsphäre der Nutzer wird gewahrt.
Kontaktformulare und Datenverarbeitung
Kontaktformulare sind Standard auf kommunalen Websites, aber datenschutzrechtlich sensibel:
- Verschlüsselung: SSL/TLS ist Pflicht (HTTPS).
- Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten abfragen.
- Auftragsverarbeitungsverträge: Wenn Formulare über Drittanbieter laufen (z. B. Newsletter), sind AV-Verträge notwendig.
- Transparenz: Datenschutzhinweise direkt am Formular.
- Verarbeitung der Daten nach dem Senden des Formulars: Dieser Punkt wird oft übersehen, ist aber genauso wichtig zu beachten.
Besonders bei Online-Services (OZG) ist Datenschutz kritisch: Bürgerdaten müssen sicher verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss vollständig, aktuell und verständlich sein:
- Alle Datenverarbeitungen auflisten (Formulare, Analytics, Social Media).
- Rechtsgrundlagen benennen (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Betroffenenrechte erklären (Auskunft, Löschung, Widerspruch).
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
Viele Kommunen nutzen Generatoren, aber individuelle Anpassung ist notwendig. Eine veraltete oder unvollständige Datenschutzerklärung ist ein Risiko.
IT-Sicherheit – Schutz vor Cyberangriffen
Kommunale Websites sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Die Gründe: sensible Bürgerdaten, kritische Infrastruktur, oft veraltete Systeme.
Warum Kommunen im Fokus stehen
Cyberkriminelle wissen: Kommunen verarbeiten sensible Daten (Einwohnermeldewesen, Sozialdaten), haben oft begrenzte IT-Ressourcen und sind unter Druck, schnell wieder online zu sein. Ransomware-Angriffe auf Kommunen haben in den vergangenen Jahren zugenommen.
Die Folgen eines erfolgreichen Angriffs:
- Ausfall der Website und digitaler Services
- Datenverlust oder -diebstahl
- Reputationsschaden
- Hohe Kosten für Wiederherstellung
Technische Maßnahmen
IT-Sicherheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess:
- Regelmäßige Updates: CMS, Plugins, Server-Software müssen aktuell gehalten werden. Sicherheitslücken werden oft innerhalb von Stunden nach Bekanntwerden ausgenutzt.
- Backup-Strategien: Tägliche, automatisierte Backups an sicheren Orten. Im Ernstfall muss die Website schnell wiederhergestellt werden können.
- DDoS-Schutz: Schutz vor Überlastungsangriffen, die die Website lahmlegen.
- Verschlüsselung: HTTPS ist Standard, aber auch Datenbanken und Backups sollten verschlüsselt sein.
- Web Application Firewall (WAF): Schutz vor gängigen Angriffen (SQL-Injection, Cross-Site-Scripting).
Organisatorische Maßnahmen
Technik allein reicht nicht. Es zählen auch organisatorische Maßnahmen wie:
- Schulung der Mitarbeiter: Phishing-Mails sind ein häufiges Einfallstor. Mitarbeiter müssen sensibilisiert werden.
- Incident Response Plan: Was passiert im Ernstfall? Wer ist verantwortlich? Wie wird kommuniziert?
- Regelmäßige Sicherheitsaudits: Externe Prüfung der Systeme, Penetrationstests.
Viele Kommunen lagern IT-Sicherheit an spezialisierte Dienstleister aus – ein Wartungsvertrag mit klaren SLAs (Service-Level-Agreements) sichert Verfügbarkeit und schnelle Reaktion. Zugleich profitiert die Kommune von professioneller Expertise und Knowhow, wenn es um den Schutz der Website geht.
Responsive Design und Mobile First als Standard
Über 60 % der Zugriffe auf kommunale Websites erfolgen 2026 über mobile Endgeräte. Responsive Design ist kein „nice to have“ mehr, sondern Grundvoraussetzung.
Nutzungsverhalten hat sich geändert
Bürger erwarten, dass sie Öffnungszeiten, Formulare und Informationen jederzeit und von jedem Gerät abrufen können. Wer unterwegs eine Adresse ummelden oder einen Termin buchen will, nutzt das Smartphone.
Die Erwartung ist klar: Die Website muss auf allen Geräten funktionieren – ohne Zoomen, ohne horizontales Scrollen, ohne abgeschnittene Inhalte.
Technische Umsetzung
Responsive Design bedeutet:
- Flexible Layouts: Inhalte passen sich automatisch an die Bildschirmgröße an.
- Touch-Optimierung: Buttons und Links müssen groß genug sein, um sie mit dem Finger zu treffen.
- Performance: Mobile Nutzer haben oft langsamere Verbindungen – die Website muss trotzdem schnell laden.
Google bewertet Websites seit 2021 ausschließlich nach der mobilen Version (Mobile-First-Indexing). Eine nicht-mobile Website rankt schlechter oder taucht gar nicht erst in den Suchergebnissen auf.
Barrierefreiheit auf mobilen Geräten
Barrierefreiheit und Mobile First müssen zusammengedacht werden:
- Screenreader müssen auch auf mobilen Geräten funktionieren.
- Kontraste müssen auch bei Sonneneinstrahlung ausreichend sein.
- Navigation muss mit einer Hand bedienbar sein.
Gründliche Tests der Website auf verschiedenen Geräten (iOS, Android, verschiedene Bildschirmgrößen) sind unverzichtbar.
Content Management System (CMS) – die richtige Wahl treffen
Das CMS ist das Herzstück der kommunalen Website. Die Wahl des Systems hat langfristige Konsequenzen für Wartung, Sicherheit und Erweiterbarkeit.
Anforderungen an ein kommunales CMS
Ein CMS für Kommunen muss spezifische Anforderungen erfüllen:
- Benutzerfreundlichkeit: Redakteure ohne technische Vorkenntnisse müssen Inhalte pflegen können.
- Mehrsprachigkeit: Viele Kommunen bieten Inhalte in mehreren Sprachen an.
- Barrierefreiheit im Backend: Auch Redakteure mit Einschränkungen müssen das CMS nutzen können.
- Rechteverwaltung: Verschiedene Abteilungen pflegen verschiedene Bereiche – das CMS muss granulare Rechte ermöglichen.
- Revisionssicherheit: Änderungen müssen nachvollziehbar sein.
WordPress ist eine bewährte Lösung für Kommunen – mit entsprechenden Anpassungen, Sicherheitsmaßnahmen und Schulung. Aber auch andere Systeme (TYPO3, Drupal, spezialisierte Kommunal-CMS) können je nach Anforderung sinnvoll sein. Oder Sie nutzen ein Headless CMS als moderne und skalierbare Alternative zu einem klassischen CMS.
Wartung und Updates für das CMS
Ein CMS ist kein statisches Produkt, das nach einmaliger Installation für immer läuft. Es benötigt regelmäßige Schritte:
- Sicherheitsupdates: Regelmäßige Updates schließen Sicherheitslücken.
- Langfristige Unterstützung: Das CMS muss auch in 5–10 Jahren noch gewartet werden können.
- Schulung: Neue Mitarbeiter müssen eingearbeitet werden, Funktionen ändern sich.
Ein Wartungsvertrag mit klaren SLAs sichert, dass Updates zeitnah eingespielt werden und die Website verfügbar bleibt.
Schnittstellen und Erweiterbarkeit
Kommunale Websites sind selten isoliert. Viel mehr gehören zahlreiche Integrationen dazu:
- Integration von Fachverfahren: Anbindung an Einwohnermeldewesen, Bauleitplanung, Veranstaltungskalender.
- Formulare und Online-Services: OZG-Umsetzung erfordert Schnittstellen.
- Zukunftssicherheit: Das CMS muss erweiterbar sein, ohne die Basis zu gefährden.
Offene Standards, APIs und eine aktive Community sind Indikatoren für Zukunftssicherheit.
Bürgerservice im Fokus durch nutzerorientiertes Design
Eine technisch perfekte Website nützt wenig, wenn Bürger nicht finden, was sie suchen. Nutzerzentriertes Design stellt die Bedürfnisse der Nutzer in den Mittelpunkt.
Informationsarchitektur als Schlüssel
Die Struktur der Website muss intuitiv sein:
- Klare Navigation: Hauptmenü mit logischen Kategorien (z. B. „Bürgerservice“, „Rathaus“, „Leben & Wohnen“).
- Suchfunktion: Viele Nutzer suchen direkt – die Suche muss funktionieren und relevante Ergebnisse liefern.
- Häufig gesuchte Inhalte prominent platzieren: Öffnungszeiten, Kontakt, Formulare, Veranstaltungen.
User-Testing zeigt, wo Nutzer Schwierigkeiten haben. Viele Kommunen testen mit echten Bürgern – der perfekten Testgruppe.
Leichte Sprache und Verständlichkeit
Verwaltungssprache ist oft komplex. Bürger erwarten verständliche Informationen:
- Kurze Sätze, klare Struktur: keine Schachtelsätze, keine Fachbegriffe ohne Erklärung.
- Leichte Sprache: Für zentrale Informationen (z. B. Wahlen, Sozialleistungen) sollte eine Version in Leichter Sprache verfügbar sein.
- (barrierefreie) Erklärvideos und Infografiken: Komplexe Prozesse (z. B. Bauantrag) lassen sich visuell oft verständlicher erklären.
Verständlichkeit ist auch ein Barrierefreiheits-Kriterium (WCAG 2.1, Prinzip 3: Verständlich).
Bürgerbeteiligung
Transparenz und Partizipation stärken das Vertrauen:
- Feedback-Möglichkeiten: Bürger sollten Fehler melden oder Verbesserungen vorschlagen können – nicht nur über das Kontaktformular.
- Kommentarfunktionen: Bei Beteiligungsprozessen (z. B. Bauleitplanung) können Kommentare direkt auf der Website abgegeben werden.
- Transparenz: Ratsbeschlüsse, Sitzungsprotokolle, Haushaltsdaten öffentlich zugänglich machen.
Digitale Bürgerbeteiligung ist kein Selbstzweck, sondern stärkt die Legitimität kommunaler Entscheidungen.
Nachhaltigkeit und Performance – Ressourcen schonen
Nachhaltigkeit ist 2026 kein Nischenthema mehr. Auch Websites haben einen CO₂‑Fußabdruck – durch Serverenergie, Datenübertragung und Endgeräte.
Green Hosting als USP
Die Wahl des Hosters hat direkten Einfluss auf die Klimabilanz:
- Energieeffiziente Rechenzentren: Moderne Rechenzentren nutzen erneuerbare Energien und effiziente Kühlung.
- CO₂-Kompensation: Einige Hoster kompensieren unvermeidbare Emissionen.
- Standort Deutschland: Datenschutz und kurze Wege.
Viele Kommunen legen Wert auf nachhaltige Dienstleister – das passt zur kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie.
FeichtMedia bietet Kunden bereits seit mehreren Jahren klimaneutrales Hosting – auf Servern, die zu 100% mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
Performance-Optimierung der Website
Schnelle Ladezeiten sind gut für Nutzer, Suchmaschinen und die Umwelt:
- Core Web Vitals: Google bewertet Websites nach Ladezeit, Interaktivität und visueller Stabilität.
- Bildoptimierung: Bilder sind oft der größte Performance-Killer. Moderne Formate (WebP), Kompression und Lazy Loading helfen.
- Caching-Strategien: Inhalte, die sich selten ändern, können zwischengespeichert werden.
Eine schnelle Website reduziert Frust, verbessert Rankings und spart Energie.
Langlebigkeit und Erweiterbarkeit
Nachhaltigkeit gilt nicht nur im ökologischen Sinn, sondern auch im wirtschaftlichen. Daher gilt es:
- Zukunftssichere Technologien: Offene Standards, aktive Communities, langfristige Unterstützung.
- Wartbarkeit: Code, der verständlich und dokumentiert ist, lässt sich leichter pflegen.
- Skalierbarkeit: Die Website muss auch mit wachsenden Anforderungen umgehen können.
- Webdesign und Komponenten: Ein Design, das mitwächst, sich erweitern lässt und eine stabile Grundlage für zukünftige Erweiterungen bietet.
Von einem gut geplanten Website-Relaunch profitiert eine Kommune rund 7–10 Jahre – danach sind meist technologische Überarbeitungen notwendig.
Ausblick: KI und Chatbots – Potenziale für Kommunen
Künstliche Intelligenz hält Einzug in kommunale Websites. Chatbots, die häufig gestellte Fragen beantworten, sind 2026 keine Science-Fiction mehr – aber auch kein Selbstläufer.
Intelligente Assistenten für den Bürgerservice
Ein gut trainierter Chatbot kann:
- 24/7 Erreichbarkeit: Auch außerhalb der Öffnungszeiten Fragen beantworten.
- Häufige Fragen automatisiert beantworten: „Wo beantrage ich einen Personalausweis?“ – der Bot verlinkt direkt zum Formular.
- Entlastung der Verwaltung: Weniger Telefonanfragen, mehr Zeit für komplexe Anliegen.
Die Technologie ist verfügbar, aber die Umsetzung erfordert Sorgfalt.
Keine Standardlösungen
Ein generischer Chatbot, der nicht auf kommunale Bedürfnisse trainiert ist, frustriert mehr als er hilft:
- Individuelle Anpassung: Der Bot muss mit kommunalem Know-how trainiert werden – Öffnungszeiten, Zuständigkeiten, lokale Besonderheiten.
- Datenschutz: Bürgerdaten dürfen nicht an Drittanbieter fließen. Hosting in Deutschland, klare Datenschutzhinweise.
- Transparenz: Bürger müssen wissen, dass sie mit einem Bot sprechen – und jederzeit zu einem Menschen wechseln können.
Realistische Erwartungen an KI
KI ist kein Ersatz für guten Bürgerservice, sondern eine Ergänzung und Entlastung:
- KI als Ergänzung, nicht Ersatz: Komplexe Anliegen brauchen menschliche Beratung.
- Kontinuierliche Pflege: Der Bot muss trainiert, aktualisiert und überwacht werden.
- Kosten-Nutzen-Abwägung: Lohnt sich der Aufwand? Wie viele Anfragen können tatsächlich automatisiert werden?
Kommunen, die KI einsetzen, sollten klein anfangen – mit klar definierten Use Cases und realistischen Zielen. Außerdem sollten aussagekräftige Statistiken erhoben werden, um den wahren Nutzen und mögliche Hürden zu erkennen. Nur mit datengetriebenen Entwicklungen lassen sich Website-Funktionen optimieren und optimal an Nutzer anpassen.
Praxisbeispiel: Gemeinde Gröbenzell

Die Gemeinde Gröbenzell hat ihre Website 2022 gemeinsam mit FeichtMedia grundlegend überarbeitet – mit Fokus auf Barrierefreiheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit:
- BITV 2.0 konform: WCAG AA 2.1, jährliche Barrierefreiheitsprüfung durch FeichtMedia.
- DSGVO-konformes Hosting: Server in Deutschland, cookielose Analytics durch Matomo, transparente Prozesse.
- Managed Services & Support: Entlastung der internen IT-Abteilung durch Auslagerung der technischen Website-Betreuung sowie Backups und Wartung.
- Zentrales CMS: intuitives WordPress-Backend, Schulung der Redakteure, klare Rechteverwaltung. Einfach und schnell neue Inhalte einfügen.
- Responsive Design: Mobile-First-Ansatz, schnelle Ladezeiten, optimiert für alle Endgeräte.
Das Ergebnis: Eine Website, die rechtliche Anforderungen erfüllt, Bürger zufriedenstellt und langfristig Ihren Zweck erfüllt.
Fazit: Drei zentrale Erkenntnisse zu kommunalen Websites im Jahr 2026
- Barrierefreiheit ist Pflicht, keine Option: BITV 2.0 und EU-Richtlinie 2016/2102 setzen klare Standards. Nachrüstung ist aufwendiger als Neuplanung. Wer jetzt handelt, vermeidet Druck und Sanktionen.
- IT-Sicherheit und Datenschutz sind Dauerthemen (weiterhin): Regelmäßige Updates, Wartung und professionelles Hosting sind unverzichtbar. Ein Wartungsvertrag mit SLA sichert Verfügbarkeit und schnelle Reaktion im Ernstfall.
- Nutzerzentriertes Design zahlt sich aus: Bürgerfreundliche Websites stärken das Vertrauen, reduzieren Rückfragen und verbessern die Wahrnehmung der Verwaltung. Investition in Usability ist Investition in Bürgerservice.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu kommunalen Websites
Bis wann muss meine kommunale Website barrierefrei sein?
Bestehende Websites öffentlicher Stellen müssen seit September 2020 barrierefrei sein (EU-Richtlinie 2016/2102, umgesetzt durch BITV 2.0). Neue Websites müssen sofort konform sein. Die Übergangsfrist ist abgelaufen – Kommunen müssen jetzt nachweisen, dass ihre Website WCAG 2.1 Level AA erfüllt.
Was kostet die Umsetzung der Barrierefreiheit?
Die Kosten hängen vom Umfang und Zustand der bestehenden Website ab. Eine Nachrüstung ist meist aufwendiger als eine barrierefreie Neugestaltung, da strukturelle Probleme (z. B. nicht-semantisches HTML, fehlende ARIA-Labels) nachträglich schwer zu beheben sind. Ein Relaunch mit integrierter Barrierefreiheit ist oft wirtschaftlich sinnvoller. Wir erstellen gerne eine individuelle Einschätzung.
Welches CMS eignet sich für Kommunen?
Wichtig sind Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Sicherheit und Erweiterbarkeit. WordPress mit entsprechenden Erweiterungen ist eine bewährte Lösung – große Community, viele Plugins, gute Wartbarkeit. Aber auch TYPO3, Drupal oder spezialisierte Kommunal-CMS können je nach Anforderung sinnvoll sein. Die Wahl hängt von Budget, internen Ressourcen und langfristigen Zielen ab.
Wie oft muss eine kommunale Website gewartet werden?
Regelmäßige Sicherheitsupdates (mindestens monatlich, bei kritischen Lücken sofort), inhaltliche Pflege (laufend) und jährliche Barrierefreiheitsprüfungen sind Standard. Ein Wartungsvertrag mit SLA sichert Verfügbarkeit, schnelle Reaktion bei Problemen und kontinuierliche Optimierung. Ohne Wartung steigt das Risiko von Sicherheitslücken, Ausfällen und rechtlichen Problemen.
Was passiert bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitspflicht?
Bürger können Beschwerden bei den zuständigen Überwachungsstellen einreichen. Diese prüfen die Einhaltung und können Maßnahmen anordnen. Sanktionen sind möglich, aber der Reputationsschaden und Vertrauensverlust wiegen oft schwerer. Wichtiger: Barrierefreiheit ist ein Grundrecht – Kommunen haben eine Vorbildfunktion.
Kann ich meine bestehende Website barrierefrei nachrüsten?
Grundsätzlich ja, aber der Aufwand hängt stark von der aktuellen Struktur ab. Wenn die Website auf nicht-semantischem HTML basiert, viele Bilder ohne Alt-Texte hat oder die Navigation nicht tastaturzugänglich ist, ist eine Nachrüstung aufwendig. Oft ist ein Relaunch wirtschaftlich sinnvoller und zukunftssicherer – Barrierefreiheit von Grund auf integriert, moderne Technologien, bessere Performance.
Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien kommunalen Website?
Je nach Umfang 3-6 Monate. Wichtig: Planung (Anforderungsanalyse, Konzeption), Design (barrierefreie Layouts, Farbkonzepte), Entwicklung (semantisches HTML, ARIA), Redaktion (Inhalte erstellen, Schulung) und Cross-Device-Testing (mit echten Nutzern, Screenreadern, verschiedenen Geräten). Ein realistischer Zeitplan vermeidet Stress und sichert Qualität.
