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Onlinezugangsgesetz (OZG): Anforderungen an kommunale Websites

Das Onlinezugangsgesetz – kurz OZG – verpflichtet Kommunen zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen. Erfahren Sie, welche Anforderungen kommunale Websites jetzt erfüllen müssen und wie die Umsetzung professionell angegangen werden kann.

Marco Feicht
Autor des Beitrags: Marco Feicht
Marco Feicht

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verändert die Art und Weise, wie Kommunen ihre Leistungen anbieten. Bis 2022 sollten Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen digital zugänglich machen – die Realität zeigt: Viele Kommunen befinden sich noch mitten in der Umsetzung. Mit dem OZG 2.0 wurde die Digitalisierung neu ausgerichtet, der Fokus liegt nun stärker auf Nutzerzentrierung und durchgängigen digitalen Prozessen. Für kommunale Websites bedeutet das: Sie sind nicht mehr nur Informationsplattform, sondern zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Verwaltung. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen das OZG konkret stellt und wie Kommunen ihre Website rechtskonform und bürgerfreundlich gestalten.

Was bedeutet das Onlinezugangsgesetz für Kommunen?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde 2017 verabschiedet und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel ist eine bürgerfreundliche, medienbruchfreie digitale Verwaltung.

Kernpunkte des OZG:

  • 575 Verwaltungsleistungen sollen digital verfügbar sein
  • Portalverbund vernetzt Bundes-, Landes- und kommunale Portale
  • Nutzerzentrierung: Leistungen sollen einfach auffindbar und nutzbar sein
  • Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 ist verpflichtend
  • Once-Only-Prinzip: Daten sollen Bürgerinnen und Bürger nur einmal angeben müssen

Die ursprüngliche Frist (Ende 2022) wurde nicht von allen Kommunen erreicht. Mit dem OZG 2.0 (auch: OZG-Änderungsgesetz) wurde die Digitalisierung neu ausgerichtet: Der Fokus liegt nun stärker auf durchgängigen Nutzerreisen, Registermodernisierung und einer besseren Verzahnung von Bund, Ländern und Kommunen.

Für kommunale Websites bedeutet das: Sie müssen nicht nur informieren, sondern auch als Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen fungieren – technisch, rechtlich und inhaltlich auf dem neuesten Stand.

Lesen Sie hier mehr zu den Anforderungen an kommunale Websites.


OZG 1.0 vs. OZG 2.0: Was hat sich geändert?

Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) wurden zentrale Weichen neu gestellt. Die wichtigsten Unterschiede:

AspektOZG 1.0OZG 2.0
FokusDigitalisierung einzelner LeistungenGanzheitliches Nutzerreise (User Journey)
Ziel575 Leistungen onlineDurchgängige, vernetzte Prozesse
PrinzipEiner-für-Alle (EfA)Once-Only, Registermodernisierung
UmsetzungZentrale Vorlagen, EfA-LeistungenStärkere Eigenverantwortung der Kommunen
TechnikPortalverbundErweiterter Portalverbund, API-first
Vergleich des OZG 1.0 zum OZG 2.0

Was bedeutet das OZG 2.0 für Ihre Kommune?

  • Stärkere Eigenverantwortung: Kommunen müssen digitale Leistungen selbst entwickeln oder anpassen
  • Höhere technische Anforderungen: Schnittstellen, APIs, Nutzerkonten (z. B. BundID)
  • Mehr Gestaltungsfreiheit: Weniger zentrale Vorgaben, aber mehr Verantwortung für nutzerzentrierte Umsetzung

Die kommunale Website ist der zentrale Zugangspunkt für diese Leistungen – und muss entsprechend leistungsfähig, sicher und barrierefrei sein.


Welche Anforderungen stellt das OZG an kommunale Websites?

Eine OZG-konforme kommunale Website muss weit mehr leisten als eine klassische Informationsseite. Sie ist technische Plattform, rechtssicherer Kommunikationskanal und Schnittstelle zu übergeordneten Portalen.

Technische Anforderungen

Barrierefreiheit (BITV 2.0 / WCAG 2.1 Level AA): Seit 2019 sind öffentliche Websites verpflichtet, barrierefrei zu sein. Das bedeutet u.a.:

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken
  • Tastaturnavigation für alle Funktionen
  • Ausreichende Kontrastverhältnisse
  • Verständliche, logische Seitenstruktur
  • Barrierefreie PDF-Dokumente

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 gelten verschärfte Anforderungen auch für Dienstleistungen.

  • Responsive Design: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen mobile Endgeräte. Eine responsive Website ist keine Kür, sondern Standard.
  • Sichere Datenübertragung: SSL/TLS-Verschlüsselung ist Pflicht, besonders bei Formularen und Login-Bereichen.
  • API-Schnittstellen: Für die Anbindung an den Portalverbund (z. B. Bund.de, Landesportale) sind offene Schnittstellen notwendig.
  • Integration von Online-Diensten: Formulare, Terminbuchungen, Zahlungsfunktionen müssen technisch sauber eingebunden sein.

Inhaltliche Anforderungen

  • Klare Struktur & Navigation: Bürgerinnen und Bürger sollen Leistungen schnell finden – unabhängig davon, ob sie nach „Personalausweis beantragen“ oder „Ausweis verlängern“ suchen.
  • Verständliche Sprache: Verwaltungssprache schreckt ab. Leistungen sollen in einfacher, bürgernaher Sprache beschrieben werden.
  • Auffindbarkeit von Leistungen: Eine leistungsfähige Suchfunktion und sinnvolle Kategorisierung (z. B. nach Lebenslagen) sind unerlässlich.
  • Aktualität: Veraltete Informationen untergraben das Vertrauen. Regelmäßige Pflege ist notwendig.

Organisatorische Anforderungen

  • Klare Verantwortlichkeiten: Redaktion, Technik, Datenschutz – jede Rolle braucht klare Zuständigkeiten.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Nur geschulte Redakteure können Inhalte barrierefrei und rechtssicher pflegen.
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung: Anforderungen ändern sich – durch neue Gesetze, technische Standards oder Nutzerbedürfnisse.

Barrierefreiheit als Pflicht: BITV 2.0, WCAG 2.1 und BFSG

Barrierefreiheit ist keine optionale Zusatzfunktion, sondern gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen.

Gesetzliche Grundlagen:

Konkrete Anforderungen an Ihre Website:

  1. Textalternativen: Jedes Bild, jede Grafik benötigt einen beschreibenden Alt-Text
  2. Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein
  3. Kontrastverhältnisse: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben (mind. 4,5:1)
  4. Struktur: Überschriften-Hierarchie (H1, H2, H3…) muss logisch sein
  5. Formulare: Labels, Fehlermeldungen und Hilfestellungen müssen klar verständlich sein
  6. PDFs: Auch Dokumente müssen barrierefrei sein (taggiert, durchsuchbar)

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

  • Rechtliche Pflicht: Verstöße können abgemahnt werden
  • Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen Nutzern
  • Imagevorteil: Zeigt, dass Ihre Kommune Inklusion ernst nimmt

Prüfung der Barrierefreiheit:

  • Automatisierte Tools (z. B. WAVE, Axe) decken etwa 30–40 % der Anforderungen ab
  • Manuelle Prüfung durch Experten ist unerlässlich
  • Jährliche Überprüfung empfohlen, bei größeren Updates auch zwischendurch

Gemeinde Gröbenzell – ein Praxisbeispiel

Bei der Gemeinde Gröbenzell haben wir nicht nur eine WCAG 2.1 AA-konforme Website entwickelt, sondern auch eine jährliche Barrierefreiheitsprüfung etabliert, um kontinuierlich aktuelle Standards zu erfüllen.


Die 5 häufigsten Fehler bei der OZG-Umsetzung

Aus Projekten mit Kommunen kennen wir typische Stolpersteine. Diese fünf Fehler kosten Zeit, Budget und Effizienz:

1. Barrierefreiheit nachträglich implementieren

Problem: Viele Kommunen planen ihre Website und denken erst spät an Barrierefreiheit.

Folge: Nachträgliche Anpassungen sind aufwendiger und teurer als von Anfang an barrierefreies Design.

Lösung: Barrierefreiheit von Beginn an in Konzept, Design und Entwicklung integrieren.

2. Verwaltungssprache statt Bürgersprache

Problem: Formulierungen wie „Beantragung der Ausweisdokumente zur Identifikation“ schrecken ab und sind für Bürger inhaltlich oft schwer verständlich.

Folge: Nutzer finden Informationen nicht oder verstehen sie nicht.

Lösung: Leistungen in einfacher, verständlicher Sprache beschreiben. Faustregel: Würden Sie die Leistung so Ihrer Nachbarin erklären?

3. Keine ausreichende Optimierung für mobile Endgeräte

Problem: Websites werden am Desktop entwickelt, mobil aber kaum getestet.

Folge: Unleserliche Texte, nicht bedienbare Formulare, schlechte Nutzererfahrung.

Lösung: Mobile-first-Ansatz oder zumindest gleichwertiges Testing auf allen Geräten.

4. Unklare Verantwortlichkeiten

Problem: Niemand fühlt sich zuständig für Inhalte, Technik oder Datenschutz.

Folge: Projekte verzögern sich, Inhalte veralten, rechtliche Anforderungen werden übersehen.

Lösung: Klare Rollen definieren (Content-Verantwortung, technische Administration, Datenschutzbeauftragte).

5. Technische Altlasten ignorieren

Problem: Veraltete Content-Management-Systeme (CMS), fehlende Schnittstellen, keine API-Anbindung.

Folge: Neue Anforderungen (z. B. Portalverbund) können nicht umgesetzt werden.

Lösung: Rechtzeitig prüfen, ob das bestehende System zukunftsfähig ist – oder ein Relaunch notwendig wird.

In 5 Schritten zur OZG-konformen Website

Die Umsetzung einer OZG-konformen Website ist ein strukturierter Prozess. So gehen wir in der Praxis vor:

Schritt 1: Bestandsanalyse

Ziel: Verstehen, wo Ihre Kommune heute steht.

  • Welche Verwaltungsleistungen bieten Sie bereits digital an?
  • Ist Ihre Website barrierefrei? (automatisierte Prüfung + manuelle Stichproben)
  • Welche technischen Systeme sind im Einsatz? (CMS, Formularlösungen, Schnittstellen)
  • Wo gibt es Lücken oder Schwachstellen?

Ergebnis: Klares Bild über Handlungsbedarfe und Prioritäten.

Schritt 2: Anforderungen definieren

Ziel: Konkrete Ziele und Anforderungen festlegen.

  • Welche OZG-Leistungen müssen Sie umsetzen? (abhängig von Ihrer Kommune)
  • Welche technischen Anforderungen gibt es? (Schnittstellen, Nutzerkonten, Zahlungsfunktionen)
  • Welche organisatorischen Rahmenbedingungen bestehen? (Budget, Personal, Zeitplan)

Ergebnis: Lastenheft oder Anforderungskatalog als Grundlage für Umsetzung oder Ausschreibung.

Schritt 3: Technische Basis schaffen

Ziel: Eine zukunftsfähige technische Plattform aufbauen.

Ergebnis: Stabile, erweiterbare technische Grundlage.

Schritt 4: Inhalte & Services aufbauen

Ziel: Leistungen verständlich darstellen und digital verfügbar machen.

  • Leistungsbeschreibungen in bürgernaher Sprache erstellen
  • Online-Formulare und Services integrieren (z. B. Terminbuchung, Antragsstellung)
  • Redaktionsprozesse etablieren (Wer pflegt was? Wie oft?)
  • Schulungen für Redakteure durchführen (barrierefreies Schreiben, CMS-Bedienung)

Ergebnis: Inhalte, die gefunden, verstanden und genutzt werden.

Schritt 5: Testen, optimieren, weiterentwickeln

Ziel: Qualität sichern und kontinuierlich verbessern.

  • Barrierefreiheit prüfen: Automatisiert + manuell, mindestens jährlich
  • Nutzerfeedback einholen: Bürgerinnen und Bürger sind die besten Tester
  • Monitoring: Wie werden Leistungen genutzt? Wo brechen Nutzer ab?
  • Kontinuierliche Verbesserung: Neue Anforderungen (z. B. WCAG 2.2, neue OZG-Leistungen) integrieren

Ergebnis: Eine Website, die mit den Anforderungen mitwächst.

Website für Kommunen, Städte & Gemeinden
Erfahren Sie, wie wir Sie bei der erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterstützen.
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Warum externe Expertise für OZG-konforme Websites sinnvoll ist

Die Umsetzung einer OZG-konformen Website ist ein komplexes Vorhaben. Viele Kommunen stehen vor der Frage: Eigenregie oder externe Unterstützung?

Gründe für professionelle Unterstützung:

1. Komplexität der Anforderungen

OZG-Konformität bedeutet weit mehr als „Website bauen“. Es geht um:

  • Technische Standards (Barrierefreiheit, Schnittstellen, Sicherheit)
  • Rechtliche Vorgaben (BITV, DSGVO, E-Government-Gesetze)
  • Organisatorische Prozesse (Redaktion, Freigaben, Schulungen)

Fehler in einem dieser Bereiche können die gesamte Umsetzung verzögern oder rechtlich angreifbar machen.

2. Knappe Ressourcen in Kommunen

Die meisten Kommunalverwaltungen verfügen nicht über dedizierte Web-Entwickler oder UX-Designer. IT-Abteilungen sind oft mit Infrastruktur und Support ausgelastet.

Externe Dienstleister bringen:

  • Spezialisiertes Fachwissen (Barrierefreiheit, moderne Web-Technologien)
  • Erfahrung aus vergleichbaren Projekten
  • Kapazität, die intern oft nicht vorhanden ist

3. Erfahrung aus Best Practices

Agenturen, die regelmäßig mit öffentlichen Auftraggebern arbeiten, kennen typische Stolpersteine:

  • Welche CMS-Lösungen funktionieren langfristig?
  • Wie bindet man FIM-Daten ein?
  • Welche Barrierefreiheits-Anforderungen werden häufig übersehen?

Diese Erfahrung spart Zeit, vermeidet Fehler und führt schneller zu einem belastbaren Ergebnis.

4. Effizienz und Wirtschaftlichkeit

Ein professionell umgesetztes Projekt ist oft wirtschaftlich sinnvoller als langwierige Eigenentwicklungen oder Erweiterungen bestehender Legacy-Systeme:

  • Kürzere Projektlaufzeiten
  • Weniger Nachbesserungen
  • Planbare Budgets

5. Langfristige Betreuung

Eine Website erfordert kontinuierliche Weiterentwicklung:

  • Neue Anforderungen (z. B. WCAG 2.2, OZG-Leistungen)
  • Technische Updates (CMS, Plugins, Sicherheitspatches)
  • Inhaltliche Anpassungen (durch die Redaktion/Öffentlichkeitsarbeit)

Ein verlässlicher Partner unterstützt nicht nur bei der Einführung, sondern auch dabei, die Standards langfristig zu erfüllen.

Kernbotschaft

Eine OZG-konforme Website ist ein strategisches Projekt – keine IT-Aufgabe, die nebenbei erledigt werden kann.


Praxisbeispiel: Gemeinde Gröbenzell

Barrierefreie, OZG-konforme und bürgernahe Website der Gemeinde Gröbenzell
Barrierefreier Relaunch mit Zukunftssicherheit: eine moderne kommunale Website für die Gemeinde Gröbenzell.

Die Gemeinde Gröbenzell benötigte eine moderne, barrierefreie Website, die nicht nur informiert, sondern auch als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen dient.

  • OZG-konforme Integration von Online-Diensten für den Bürgerservice und Kontaktmöglichkeiten.
  • BITV 2.0 WCAG AA 2.1 konform mit jährliche Barrierefreiheitsprüfung durch FeichtMedia.
  • Zentrales, intuitives CMS für effiziente Website-Verwaltung durch die Gemeindeverwaltung.
  • DSGVO-konforme Umsetzung aller Funktionen sowie sicheres Hosting in der FeichtMedia Cloud.

Ergebnis: Eine zukunftsfähige Website, die rechtssicher, nutzerfreundlich und technisch erweiterbar ist – Grundlage für weitere OZG-Leistungen.


Häufige Fragen zum Onlinezugangsgesetz auf kommunalen Websites

1. Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ziel ist eine bürgerfreundliche, digitale Verwaltung ohne Medienbrüche.

2. Welche Fristen gelten für die OZG-Umsetzung?

Die ursprüngliche Frist war Ende 2022. Mit dem OZG 2.0 (OZG-Änderungsgesetz) wurde die Umsetzung neu ausgerichtet, konkrete neue Fristen hängen von Bund und Ländern ab. Kommunen sollten unabhängig davon ihre Digitalisierung vorantreiben.

3. Was ist der Unterschied zwischen OZG 1.0 und OZG 2.0?

OZG 1.0 fokussierte auf die Digitalisierung einzelner Leistungen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip. OZG 2.0 setzt auf ganzheitliche Nutzerreisen, Registermodernisierung und stärkere Eigenverantwortung der Kommunen.

4. Welche Anforderungen stellt das OZG an kommunale Websites?

Kommunale Websites müssen barrierefrei (BITV 2.0, WCAG 2.1 AA), responsiv, sicher (SSL/TLS) und an den Portalverbund angebunden sein. Inhalte müssen verständlich, aktuell und gut strukturiert sein.

5. Muss unsere kommunale Website barrierefrei sein?

Ja. Seit 2019 sind öffentliche Stellen verpflichtet, barrierefreie Websites bereitzustellen (BITV 2.0). Ab 2025 gelten mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verschärfte Anforderungen.

6. Können wir unsere bestehende Website OZG-konform machen?

In vielen Fällen ja – durch schrittweise Anpassungen oder einen Relaunch. Entscheidend ist, ob das bestehende CMS moderne Anforderungen (Barrierefreiheit, APIs, Sicherheit) erfüllt.

7. Welche CMS eignen sich für OZG-konforme Websites?

Geeignet sind moderne, erweiterbare Systeme wie WordPress (mit barrierefreien Themes), Headless CMS oder spezialisierte Verwaltungslösungen. Wichtig: Barrierefreiheit, Sicherheit, Schnittstellen.

8. Wie prüfen wir, ob unsere Website barrierefrei ist?

Automatisierte Tools (z. B. WAVE, Axe) decken etwa 30–40 % der Anforderungen ab. Eine manuelle Prüfung durch Barrierefreiheits-Experten ist unerlässlich. Jährliche Überprüfungen werden empfohlen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

9. Was passiert, wenn wir das OZG nicht umsetzen?

Rechtlich sind öffentliche Stellen zur Umsetzung verpflichtet. Verstöße gegen Barrierefreiheit können abgemahnt werden. Zudem leiden Image und Bürgerservice, wenn digitale Angebote fehlen oder unzureichend sind.

10. Was kostet eine OZG-konforme Website?

Die Kosten hängen von Umfang, Anforderungen und bestehender Infrastruktur ab. Faktoren sind: Anzahl der Seiten, Komplexität der Services, notwendige Schnittstellen, Barrierefreiheits-Prüfungen. Eine individuelle Beratung klärt den konkreten Bedarf.

OZG-konforme Website: Jetzt strategisch angehen

Das Onlinezugangsgesetz ist mehr als eine rechtliche Verpflichtung – es ist eine Chance, den Bürgerservice zu verbessern und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Eine OZG-konforme Website ist dabei der zentrale Baustein.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

  1. Barrierefreiheit ist Pflicht – und muss von Anfang an mitgedacht werden
  2. Technische Basis entscheidet: Moderne CMS, Schnittstellen und APIs sind unerlässlich
  3. Nutzerzentrierte Inhalte: Verwaltungssprache weicht verständlicher Bürgersprache
  4. Kontinuierliche Weiterentwicklung: Anforderungen ändern sich, Websites müssen mitwachsen
  5. Professionelle Unterstützung spart Zeit, Kosten und vermeidet Fehler

Kommunen, die jetzt handeln, erfüllen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern positionieren sich als moderne, bürgernahe Verwaltung.

Sie planen eine OZG-konforme Website?
Wir unterstützen Kommunen, Städte und Gemeinden dabei, ihre Websites rechtssicher, barrierefrei und zukunftsfähig zu gestalten. Von der Strategie über Konzeption und Entwicklung bis zur langfristigen Betreuung.

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*Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie die konkreten OZG-Verpflichtungen Ihrer Kommune – insbesondere zu Barrierefreiheit, Datenschutz und Portalanbindung – vorab rechtlich prüfen.

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